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BSG, 29.03.1962 - 3 RK 38/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - L 22 R 963/09
Streitwert; Beschwerde; Bedeutung der Sache nach Ermessen; Feststellung …
Dienstberechtigter Arbeitgeber kann nicht nur eine - natürliche oder juristische - Person, sondern auch eine Personengesamtheit sein, wie dies das BSG für die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (vor Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit; dazu unten Näheres) und die offene Handelsgesellschaft bereits entschieden hat (BSG, Urteil vom 29. März 1962 - 3 RK 38/58, abgedruckt in SozR Nr. 1 zu § 380 RVO = Breithaupt 1962, 866; BSG, Urteil vom 31. Juli 1963 - 3 RK 46/59, abgedruckt in BSGE 19, 265; so auch für die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts Bundesarbeitsgericht - BAG - Urteil vom 06. Juli 1989 - 6 AZR 771/87, abgedruckt in NJW 1989, 3034). - LSG Hessen, 29.08.1996 - L 14 KR 155/95
Künstlersozialversicherung - Unternehmereigenschaft - BGB-Gesellschaft
Dabei haftet jeder Gesellschafter als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) für die Abführung der Beiträge (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 1962 - 3 RK 38/58). - BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59
Entrichtung von Beiträgen zur Kranken-, Angestellten- und …
Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 29. März 1962 - 3 RK 38/58 - (…SozR RVO § 380 Bl. Aa 1 Nr. 1) dargelegt hat, berührt sich der Begriff "Arbeitgeber" mit dem Unternehmerbegriff der Unfallversicherung (§ 633 RVO: "Unternehmer ... ist derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb oder die Tätigkeit geht" ). - BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 120/74
Arbeitsvermittlung - Beschäftigung bei Künstlern - Engagements
In diesen Fällen sind nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern die eine Gemeinschaft bildende Gesamtheit der Gesellschafter der Arbeitgeber (vgl. BSG vom 29. März 1962 - 3 RK 38/58 - S. 13; BSG vom 26. Mai 1966 - 2 RU 178/64 - BAG, Urteil vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 29/74 -). - BSG, 04.10.1973 - 3 RK 51/71
Arbeitsunfähigkeit - Baubetrieb - Versetzung - Krankenkasse des Stammbetriebs - …
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29. März 1962 - 3 RK 38/58 - (…SozR RVO 380 Nr. 1) dargelegt hat, ist bei Arbeitsgemeinschaften, wie sie nicht selten zur Durchführung umfangreicher Bauarbeiten gebildet werden, die Frage wer Arbeitgeber der dort eingesetzten Arbeitskräfte ist, nicht immer zweifelsfrei.